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   BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97   

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https://dejure.org/1997,3642
BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97 (https://dejure.org/1997,3642)
BSG, Entscheidung vom 23.09.1997 - 2 BU 176/97 (https://dejure.org/1997,3642)
BSG, Entscheidung vom 23. September 1997 - 2 BU 176/97 (https://dejure.org/1997,3642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage zum Ausschluss der Hinterbliebenenrente bei Eheschließung nach dem Versicherungsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; RVO § 594; SGBSGB 7 § 65 Abs. 6
    Verfassungsmäßigkeit des § 594 RVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97
    So hat das BSG in dem - auch vom LSG zugrunde gelegten - Urteil vom 28. März 1973 (BSGE 35, 272) entschieden, daß die Regelung in § 594 RVO nicht gegen den in Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutz der Ehe verstößt.
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97
    Es ist auch nicht ersichtlich, daß der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (BSG) in nicht geringfügigem Umfang widersprochen worden wäre (s BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13; Krasney/Udsching aaO IX RdNr 65 mwN).
  • BSG, 18.07.1974 - 5 RKnU 6/73
    Auszug aus BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97
    Hieran hat das BSG in seiner weiteren Entscheidung vom 18. Juli 1974 - 5 RKnU 6/73 - (HV-INFO 1987, 564) ausdrücklich festgehalten und vor allem darauf verwiesen, daß die durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) eingeführte Widerlegbarkeit der Vermutung eine für den Hinterbliebenen gegenüber dem früheren Recht günstigere Regelung enthält.
  • LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 51/17

    Eine abschließende Typisierung oder Pauschalisierung der von der

    Der Ausschluss von Hinterbliebenenversorgung bei einer sog. Versorgungsehe ist dabei auch in Ansehung des durch Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantierten besonderen Schutzes der Ehe verfassungsgemäß, was bereits höchstrichterlich entschieden ist (vgl. zuletzt BSG, Beschluss vom 23. September 1997, 2 BU 176/97, juris, zu § 594 RVO).
  • LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Dass der Ausschluss einer Hinterbliebenenrente bei Vorliegen einer sog. Versorgungsehe auch in Ansehung des durch Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantierten besonderen Schutzes der Ehe verfassungsgemäß ist, ist bereits höchstrichterlich entschieden und hinreichend geklärt (vgl. BSG vom 23. September 1997 - 2 BU 176/97 = HVBG-INFO 1998, 621-622; mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Hessen, 31.07.2009 - L 5 R 240/05

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Die hiermit getroffene Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente ist, auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG), verfassungsgemäß (s. nur BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, Az. B 13 R 55/08 R; vgl. auch BSG, Beschluss vom 23. September 1997, Az. 2 BU 176/97, zum vom Wortlaut her mit § 46a Abs. 2a SGB VI vergleichbaren § 594 Reichsversicherungsordnung - RVO).
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